Das Bundeskabinett hat den Entwurf für eine Ergänzung des Strafgesetzbuchs durch ein Verbot der sogenannten Konversionstherapie beschlossen. Diese (Pseudo-)Therapie geht davon aus, dass Homosexualität eine behandelbare Krankheit ist, eine Auffassung, die nach einhelliger Meinung der medizinischen Wissenschaft widerlegt ist. Der Gesetzentwurf sieht ein generelles Verbot solcher Behandlungen bei Minderjährigen vor, auch das Bewerben, Anbieten oder Vermitteln sowie Interventionen bei Volljährigen, deren Einwilligung auf einem Willensmangel beispielsweise mangels Aufklärung über die Schädlichkeit der Therapie beruht. Das Gesetz soll voraussichtlich zur Jahresmitte in kraft treten. Nach Schätzungen des Bundesgesundheitsministeriums werden in Deutschland jährlich rund 2000 Konversionstherapien durchgeführt.