Wann immer es um die Belange der Krankenhausversorgung geht, fahren die Bundesländer schweres Geschütz auf: das Grundgesetz. Danach obliegt die Krankenhausplanung als Aufgabe der staatlichen Daseinsvorsorge den Ländern. Aus diesem Recht, zu bestimmen, wo mit wie viel Betten und mit welchen Fähigkeiten ein Krankenhaus steht, folgt die Pflicht, Neubauten, Modernisierungen und Sanierungen von Kliniken zu finanzieren.
Doch zwischen Anspruch und Wirklichkeit klafft eine wachsende Lücke. Auf mindestens sechs Milliarden Euro beziffern Gesundheitsökonomen den Investitionsbedarf der Krankenhäuser. Tatsächlich stellen die Länder in ihren Haushalten nur rund 2,5 Milliarden Euro zur Verfügung. Tendenz anhaltend sinkend. Lagen die von den Ländern getragenen Klinikinvestitionen Anfang der 1990er Jahre im Bundesdurchschnitt noch bei fast neun Prozent ihrer Gesamtkosten, so waren es 2017 nur noch drei Prozent.