Nach dem flächendeckenden Rollout der elektronischen Gesundheitskarte im vergangenen Jahr hat diese die konventionelle Krankenversicherungskarte mit Wirkung zum 1. Januar 2015 abgelöst. Zusammen mit der flächendeckenden Installation von Kartenlesegeräten in Arztpraxen und Krankenhäusern ist damit eine notwendige Voraussetzung für die digitale Kommunikation im Gesundheitswesen geschaffen worden. Mehr als eine Milliarde Euro wurden bislang in die telemedizinische Infrastruktur investiert – im Moment allerdings fungiert die E-Card lediglich als Versichertenausweis und leistet nicht mehr als ihre Vorgängerin. Mit dem Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen, das seit dem 13. Januar als Referentenentwurf vorliegt, strebt der Gesetzgeber an, neue Informationstechnologien für medizinische Anwendungen nutzbar zu machen. Dafür macht das Gesetz teils sehr konkrete Vorgaben. Ferner werden der Gesellschaft für Telematik im Gesundheitswesen (Gematik) und ihren Trägern Fristen und Auflagen für die Umsetzung gemacht, teilweise verbunden mit Sanktionen. Damit soll die immer wieder kehrende Blockade der Selbstverwaltungspartner, die in den vergangenen zehn Jahren zu beobachten war, überwunden werden.

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