Als eine denkbare Alternative zur Bürgerversicherung wird aktuell die Beschränkung dieses gesundheitspolitischen Lieblingsprojekts der SPD auf eine Vereinheitlichung der Vergütungssystematik für niedergelassene Ärzte diskutiert. So könnte man sich dem von den Sozialdemokraten apostrophierten Gerechtigkeitsziel nähern, weil vor allem in der ambulanten ärztlichen Versorgung systematische Vergütungsunterschiede zwischen GKV und PKV existieren, die als eine Benachteiligung von Kassenpatienten angesehen werden. Dazu hat nun ein Team prominenter Autoren in einem Memorandum für die Bundesärztekammer Stellung bezogen. Das Ergebnis ist wenig überraschend: Die Schaffung einer einheitlichen Gebührenordnung würde GKV-Versicherte in der Versorgung nicht besser stellen, sie allerdings mit einem Beitrag von zusätzlich 0,5 Prozentpunkten belasten. Die Vereinheitlichung von Gebühren- und Leistungsrecht würde das Geschäft mit Zusatzversicherungen fördern – was aber dem Gleichheits- und Gerechtigkeitsgedanken widersprechen würde. Zwei Rechtsprofessoren beurteilen das Projekt überdies als verfassungsrechtlich bedenklich.

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