Erst wenige Wochen im Amt hat Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) für die im Koalitionsvertrag vereinbarte Parität in der gesetzlichen Krankenversicherung den Referentenentwurf für ein Versichertenentlastungsgesetz (VEG) vorgelegt. Zusammen mit der geplanten Halbierung der Beiträge für eine große Zahl freiwillig versicherter Selbstständiger, die nur ein geringes Einkommen erzielen, entsteht für die Versicherten eine Entlastung von rund acht Milliarden Euro ab dem 1. Januar 2018. Die Belastung von den Arbeitgebern in der Wirtschaft beläuft sich auf 4,5 Milliarden Euro, für die Rentenversicherung auf 1,4 Milliarden Euro sowie für Bund, Länder und Gemeinden als Arbeitgeber auf rund 900 Millionen Euro. Strittig an Spahns Referentenentwurf ist der verpflichtende Abbau überdurchschnittlicher Finanzreserven, für die nun engere Grenzen gezogen werden sollen, die dazu führen, dass auch Überschreitungen in der Vergangenheit bei einzelnen Krankenkassen zur Senkung von Zusatzbeiträgen führen müssen. Dabei regt sich der Widerstand in beiden Koalitionsfraktionen insbesondere mit dem Argument, dass aufgrund absehbar steigender Ausgabenbelastungen der Kassen, insbesondere zur Bewältigung des Pflegenotstandes, bestehende Finanzreserven mobilisiert werden müssen.

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