Nach dem nicht eingetretenen Grexit und dem Drama um den Brexit spielt sich in den Eingeweiden des deutschen Gesundheitssystems seit kurzem ebenfalls ein schmerzhafter „Exit“ ab: der Pflexit. Er bezeichnet den Prozess der Herausrechnung von Pflegekostenanteilen aus dem Fallpauschalensystem (DRG) und die Überführung der Krankenhausaufwendungen für das Pflegepersonal in eine Abrechnung, die Krankenhäuser und Krankenkassen nach dem Vollkostendeckungsprinzip abwickeln müssen. Das ist das Kernstück des Pflegepersonal-Stärkungsgesetzes, das am 1. Januar 2019 in Kraft getreten ist und das den Krankenhäusern schon in diesem Jahr die volle Refinanzierung ihrer Pflegepersonalkosten garantiert. Damit wird ein Kostenblock von rund 15 Milliarden Euro in ein neues Abrechnungssystem bewegt – und das ist keineswegs trivial. Was insbesondere die Krankenkassen, wohl wahrscheinlich auch die meisten Ökonomen für die Rückkehr ins gesundheitsökonomische Mittelalter halten, ist technisch äußerst kompliziert und mit riskanten Nebenwirkungen behaftet: Manipulationsanfälligkeit, Fehlallokationen und kontraproduktiven Ausstrahlungseffekten für die ambulante Pflege und die Rehabilitation, die im Wettbewerb um knappe Pflegekräfte diskriminiert sind, weil ihnen nicht die gleichen Refinanzierungsinstrumente wie dem Krankenhaus zur Verfügung stehen.

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