Auch in dieser Legislaturperiode wird es zu keiner Reform der rund 35 Jahre alten Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) kommen. In den 2000er Jahren war eine Novellierung mit Blick auf ein einheitliches Honorarsystem durch die Bürgerversicherung am sozialdemokratisch geführten Bundesgesundheitsministerium gescheitert. Aber die für Ärzte günstigere politische Konstellation seit 2009 hat die tatsächlichen Reformchancen kaum verbessert: entgegen dem immer wieder von der Führung der Bundesärztekammer erweckten Eindruck, die Reform stehe kurz vor ihrer Vollendung – will sagen: einem zwischen Ärzteschaft, privater Krankenversicherung und Beihilfe konsentierten Vorschlag für das Bundesgesundheitsministerium –, haben die letzten Monate offenbart, dass eine maßlose Unterschätzung der Komplexität vor allem durch die Gremien der Bundesärztekammer die Novellierung an den Rand des Scheiterns gebracht hat. Nach zehnjähriger Arbeit warf der Vorsitzende des BÄK-Gebührenordnungsausschusses, Dr. Theodor Windhorst, das Handtuch, sein Nachfolger Dr. Klaus Reinhardt kündigte auf dem Ärztetag die Fortsetzung der Reformarbeiten an – erneut mit ambitionierten Zeitplänen. Aber: Wesentliche Fragen bleiben unbeantwortet, etwa wie der Spagat zwischen betriebswirtschaftlicher Kalkulation von Leistungen und deren wirtschaftliche Auswirkungen für Ärzte, Versicherungen und Beihilfe geschlossen werden kann.

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