Mit dem Gesetz zur Stärkung der Arzneimittelversorgung in der GKV setzt die Bundesregierung die Ergebnisse des im April beendeten Pharmadialogs der Ministerien für Gesundheit, Wirtschaft und Forschung mit der Industrie und der Wissenschaft um. Neben Korrekturen am Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz, das Anfang 2011 in Kraft getreten ist, zielt das Gesetz auf eine Fortsetzung der Kostendämpfung in der Arzneimittelversorgung ab: durch ein bis Ende 2022 verlängertes Preismoratorium und durch eine Umsatzschwelle in Höhe von 250 Millionen Euro für Neueinführungen, ab deren Erreichen rückwirkend der Erstattungsbetrag gelten soll. Eine weitere Neuerung ist die Einführung eines Arztinformationssystems, mit dem der Gemeinsame Bundesausschuss beauftragt werden soll. Der am 22. Juli veröffentlichte Referentenentwurf stieß bei allen Beteiligten – sowohl bei der Industrie wie auch bei den Krankenkassen – auf Kritik. Den Herstellern missfällt vor allem die Verlängerung des Preismoratoriums, die Krankenkassen beklagen ein unzureichendes Kostendämpfungsinstrumentarium. Andererseits enthält das Gesetz aber auch – entsprechend den Vereinbarungen des Pharmadialogs – Verbesserungen zur Bekämpfung von Antibiotikaresistenzen und zur notwendigen Diagnostik bei der personalisierten Medizin.

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