Welchen Einfluss hat die frühe Nutzenbewertung auf die Verordnung neuer Arzneimittel? Sind Positivbewertungen ein Garant für Absatzerfolg, und ist die Nutzenbewertung geeignet, die Spreu vom Weizen zu trennen? Sowohl der Arzneimittel-Atlas 2014 als auch der wenige Tage später publizierte Arzneiverordnungs-Report 2014 versuchen darauf – mit unterschiedlichem methodischen Ansatz – eine vorläufige Antwort zu finden. Die Autoren des Atlas (Bertram Häussler, Ariane Höer und Elke Hempel vom Berliner IGES-Institut) kommen zu dem Schluss, dass ein beträchtlicher Zusatznutzen nicht unbedingt ein Garant für eine rasche Marktdurchdringung ist, der Vorordnungsreport-Autor Ulrich Schwabe stellt fest, dass das Verordnungsprofil der neueingeführten Wirkstoffe „eine auffällige Relation zum Zusatznutzen der frühen Nutzenbewertung erkennen“ lässt, gleichwohl aber mengenmäßig in erheblichem Umfang auch Arzneimittel ohne Zusatznutzen verordnet werden. Beide Werke stellen fest, dass sich hinsichtlich des Regressrisikos für Ärzte so gut wie nichts geändert hat.

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