Nach dem weitgehend unwirksam gebliebenen Versorgungsstrukturgesetz der konservativ-liberalen Koalition legt die große Koalition mit dem Versorgungsstärkungsgesetz (VSG) nun nach und schärft die Instrumente gegen Unter- und Fehlversorgung. Auf die Selbstverwaltung des GKV- und KV-Systems kommt eine Fülle verbindlich festgelegter Aufgaben zu: die stringente Förderung der Allgemeinmedizin, die Verpflichtung, neue Leistungen unverzüglich im EBM abzubilden, die verbindliche Förderung anerkannter Ärztenetze und eine Sollvorschrift für den Aufkauf von Praxissitzen in überversorgten Regionen. Das sowie die Verpflichtung der KVen, Terminservicestellen einzurichten, stößt auf breiten Protest weiter Teile der ärztlichen Selbstverwaltung – ebenso wie die Tendenz, die Krankenhäuser weiter für die ambulante Versorgung zu öffnen. Ebenfalls neu ist die Nutzenbewertung für Medizinprodukte der Risikoklassen IIb und III, die invasiv eingesetzt werden.

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