Mit dem Gesetz zur Stärkung der Handlungsfähigkeit und Aufsicht über die Selbstverwaltung der Spitzenorganisationen in der GKV reagiert das Bundesgesundheitsministerium auf Pflichtverletzungen der Selbstverwaltungsorgane primär in der Kassenärztlichen Bundesvereinigung. Geplant sind schärfere und schneller wirkende Aufsichtsmaßnahmen wie etwa das Institut eines „Entsandten“ des Aufsichtsministeriums bis hin zu schärferen Sanktionen wie das auf zehn Millionen Euro erhöhte Zwangsgeld bei Verstößen gegen Aufsichtsanordnungen. Wesentliche Änderungen betreffen auch die Vertreterversammlung – prinzipielle Öffentlichkeit, offene, zum Teil namentliche Abstimmungen, um Verantwortlichkeit und Haftung sicherzustellen – und den Vorstand der KBV: Verpflichtung zur Kooperation und herausragende Stellung des Vorstandsvorsitzenden, der nun mit Zwei-Drittel-Mehrheit gewählt werden muss. Grundsätzlich gelten die neuen Regeln, für die das BMG vor wenigen Tagen einen Referentenentwurf vorgelegt hat, auch für die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung, den GKV-Spitzenverband, seinen Medizinischen Dienst sowie für den Gemeinsamen Bundesausschuss. Aber unverkennbar ist, dass das Gesetz eine Reaktion auf die Fehlentwicklungen in der KBV ist.

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