Erstmals in seiner gut dreißigjährigen Geschichte hat der Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen vor der Fertigstellung und offiziellen Übergabe seines Gutachtens Einblick in seine Überlegungen gegeben. Im Rahmen eines „Werkstattgesprächs“ präsentierte er Anfang September ein Konzept für die Neuordnung der Notfallversorgung, das die Notfallambulanz des Krankenhauses, den kassenärztlichen Bereitschaftsdienst und den Rettungsdienst integriert. Ursächlich dafür ist eine seit Jahren anhaltende Fehlentwicklung mit abnehmender Inanspruchnahme des kassenärztlichen Bereitschaftsdienstes und einer Direktinanspruchnahme von Klinikambulanzen und Rettungsdiensten, die wahrscheinlich zu einer teuren Fehlallokation aufgrund vermeidbarer Krankenhausfälle führen. Parallel zu den Überlegungen des Sachverständigenrats arbeiten auch die Kassenärztliche Bundesvereinigung und der Marburger Bund an einer Reform der Notfallversorgung – ein seltenes Beispiel für eine Kooperation von Organisationen der ambulanten und der stationären Versorgung. Nahezu sicher erscheint, dass das Thema auf die gesundheitspolitische Agenda in der neuen Legislaturperiode kommt.

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