Das Wachstum auf dem Arzneimittelmarkt wird seit Jahren überwiegend oder sogar ausschließlich von Innovationen determiniert. Deren Preise steigen sprunghaft, Jahrestherapiekosten in fünfstelliger Höhe sind keine Seltenheit mehr, in Einzelfällen wird die Marke von 100.000 Euro überstiegen. Gegenwärtig gelingt es noch, mit rückläufigen Verordnungszahlen und Rationalisierungseffekten durch Generika, die Kostenentwicklung zu bremsen, so dass von den Arzneimittelausgaben insgesamt keine destabilisierenden Wirkungen auf die GKV-Finanzen ausgehen – gleichwohl fordern die Krankenkassen vorsorglich für die jetzt begonnene Legislaturperiode weitere Interventionen vor allem in der Preisgestaltung. Das Ziel: Der letzte Raum für die unternehmerische Freiheit, die Preise für Arzneimittel mit neuen Wirkstoffen beim Marktstart für das erste Jahre autonom festlegen zu können, soll den Unternehmen genommen werden, indem vereinbarte oder durch das Schiedsamt festgelegte Erstattungsbeträge rückwirkend ab dem Zeitpunkt der Markteinführung Geltung erlangen. Die dazu notwendige öffentlichkeitswirksame Kampagne ist gestartet.

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