Mit dem Gesetz zur Stärkung der Arzneimittelversorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung, das seit Anfang Oktober als Gesetzentwurf der Bundesregierung vorliegt, werden einige Elemente der Verabredungen des Pharmadialogs umgesetzt, der im April nach knapp zweijähriger Dauer vorerst beendet wurde. Das Ergebnis beinhaltet vorsichtige Korrekturen am Verfahren der frühen Nutzenbewertung, die allerdings teilweise unter den Hauptbetroffenen – der pharmazeutischen Industrie, den Krankenkassen und der Vertragsärzteschaft – strittig sind. Am 14. Dezember findet dazu vor dem Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages die öffentliche Anhörung statt, bevor das Gesetz Anfang kommenden Jahres weiter im Ausschuss beraten und wohl noch im ersten Quartal verabschiedet wird. Einer der besonders strittigen Punkte ist, ob und inwieweit Vertragsärzte weiterhin eine Verantwortung für die Wirtschaftlichkeit ihrer Arzneimittelverordnung tragen sollen und insofern mit einem Regressrisiko bedroht bleiben.

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