Eine 13-köpfige Professoren-Kommission, bestehend aus Ärzten, Juristen und Gesundheitsökonomen, arbeitet seit Ende August einen Koalitionsauftrag ab, ein Konzept für eine einheitliche Honorierung für die ambulante ärztliche Vergütung zu finden. Auf dem Weg dahin, das zeichnet sich ab, müsste der Gesetzgeber nicht nur eine Reihe technisch-ökonomischer Probleme klären, etwa die Art der Vergütung an sich und welche (Fehl-)Anreize sie auslösen können, sondern auch solche grundsätzlicher und ordnungspolitischer Natur: Regelung in einer staatlichen Rechtsverordnung wie bei der GOÄ oder eine Vertragsgebührenordnung wie der Einheitliche Bewertungsmaßstab in der vertragsärztlichen Versorgung, Einsatz von Steuerungselementen wie die Budgetierung in der GKV oder reine Einzelleistungsvergütung, Sachleistung oder Kostenerstattung und schließlich auch der Umgang mit Innovationen. Zu entscheiden wäre, ob Selektivverträge mit eigener Vergütungslogik Bestand haben oder in der Einheits-Gebührenordnung untergehen sollen. Und am Ende steht auch die Frage: Was tun mit Leistungen, die nicht Bestandteil des Versicherungssystems sind, etwa IGeL in der GKV oder rein privatmedizinische Leistungen wie ästhetische Operationen, die keinen medizinischen Hintergrund haben.

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