Am 19. Oktober 2017 wurde das Sondergutachten des Wissenschaftlichen Beirates beim Bundesversicherungsamt (BVA) zum morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich (Morbi-RSA) in einer Zusammenfassung der Presse vorgestellt. Das vollständige Gutachten wurde am 28. November 2017 dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) übergeben. Das BMG hatte den Wissenschaftlichen Beirat mit Erlass vom 13.12.2016 beauftragt, in einem Sondergutachten die Wirkungen des Morbi-RSA unter Berücksichtigung der bisher vorliegenden RSA-Jahresausgleiche zu überprüfen, die Folgen relevanter Vorschläge zur Veränderung des Morbi-RSA empirisch abzuschätzen und mögliche Interdependenzen verschiedener Ansätze zu analysieren. Das BMG hatte angeregt, folgende Themen im Sondergutachten zu untersuchen:
- Prävalenzgewichtung bzw. Wegfall der Krankheitsauswahl
- Ausgleich von Morbiditätsrisiken im RSA (u.a. Auswirkungen einer Streichung des Risikomerkmals Erwerbsminderungsrentner und der DMP-Pauschale)
- Unterschiedliche Ausgabenstrukturen
- Unterschiedliche Varianten zur Einführung eines Risikopools
- Manipulationsresistenz des RSA
- Präventionsanreize im RSA
- Berücksichtigung der Verwaltungsausgaben im RSA