Aktuell steht die Sicherheit der Arzneimittelversorgung im Fokus der Gesundheitspolitik (BMG 2019). Der Entwurf zum Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) sieht unter anderem vor, dass künftig die Rückrufkompetenzen der Bundesoberbehörden erweitert werden und dass Krankenkassen bei Qualitätsmängeln auch pharmazeutische Unternehmer in Regress nehmen können. Unter Versorgungsaspekten ist vorgesehen, die Verordnung und Abgabe von Biosimilars zu fördern. Bei Orphan Drugs unterhalb der Umsatzschwelle sollen auch Umsätze außerhalb der vertragsärztlichen Versorgung erfasst werden. Und für Orphan Drugs sowie für Arzneimittel mit bedingter oder unter außergewöhnlichen Umständen gewährter Zulassung kann für die Nutzenbewertung eine begleitende Erhebung von Daten verlangt werden. Damit gibt es erwartungsgemäß auch einige Schnittstellen mit dem im Jahr 2011 in Kraft getretenen Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG). Jenseits dieses Reformmosaiks analysiert der folgende Beitrag einige bislang vernachlässigte Wirkungszusammenhänge zwischen Nutzenbewertung, Preisfindung und Versorgungseffekten bei neuen Arzneimitteln.

IMPLICONplus 04 2019: Aktuelle Entwicklungen auf dem GKV-Arzneimittelmarkt – Das AMNOG nach acht Jahren – von Dieter Cassel und Volker Ulrich
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