Textauszug:
Mit einem rechtskräftigen Urteil des Sozialgerichts (SG) Berlin vom 23. Februar 2015 hat das klageführende pharmazeutische Unternehmen Merck gegen den GKV-Spitzenverband gewonnen: Der GKV-Spitzenverband hat im Rahmen des „erweiterten Preismoratoriums“ Abschläge auf ein Arzneimittel von Merck geltend gemacht, ohne dass ein Verstoß gegen das Preismoratorium vorlag. Der für Merck durch diese Abschläge entstandene Schaden beläuft sich auf 12,5 Millionen Euro – eine in wirtschaftlicher Hinsicht für das Unternehmen beträchtliche Größenordnung. Der Fall ist auch für andere Pharmaunternehmen relevant. Zugleich verdeutlicht er gesetzgeberischen Handlungsbedarf in mehrfacher Hinsicht.