Der Gesetzgeber hat mit der Einführung der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) den Grundstein für eine erfolgversprechende sektorenübergreifende und interdisziplinäre Versorgungsform gelegt. Fünf Jahre nach der Einführung der ASV gibt es jetzt sechs umgesetzte Krankheitsbilder und knapp siebzig berechtigte Teams. Trotzdem hagelt es von allen Seiten Kritik, die Umsetzung geht nur langsam voran und die ASV wird als „Bürokratiemonster“ verschrien. Ist dies berechtigt oder ist die ASV der Versorgungssektor der Zukunft? Auf einem Symposium des Bundesverbandes ASV (BV ASV) im Februar 2017 wurden Kritikpunkte, Wünsche und Erfolge thematisiert. Persönliche Erfahrungen von ASV-Teams zeigten, dass die Ziele der ASV, also eine interdisziplinäre und sektorenübergreifende Versorgung, nach und nach umgesetzt werden. Zu viele Hürden verlangsamen jedoch die Etablierung der ASV. Größtenteils ist es der Gesetzgeber bzw. der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA), die gefordert wären, Anpassungen am Regelwerk vorzunehmen. Dort, wo die ASV bereits funktioniert, wird jedoch deutlich, dass sie schon mittelfristig das Potential dazu hat, als dritter großer Versorgungssektor neben dem KV-System und den Krankenhäusern Patienten mit komplexen oder seltenen Erkrankungen flächendeckend zu versorgen.

IMPLICONplus 05 2017: Woran scheitert die ambulante spezialärztliche Versorgung? Ein Hilferuf für die Sektorenüberwindung – von Axel Munte und Sarah Wildenhain
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