Textauszug:
Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses zu Sicherstellungszuschlägen für Krankenhäuser vom November 2016 basiert auf einer fragwürdigen Definition des geringen Versorgungsbedarfs. Der Beschluss wird nicht überall ernst genommen – die Folge ist, dass auch versorgungsnotwendige Krankenhäuser geschlossen werden. In diesem Beitrag werden anhand konkreter Beispiele aus ländlichen und Rand-Regionen die Definitionen der Richtlinie des Bundesausschusses durchdekliniert – auch hinsichtlich der Folgen für die betroffenen Bürger. Es zeigt sich, dass die Krankenhausplanung für strukturschwache Regionen keineswegs konsistent ist – weder was die gewählten Definitionen angeht noch was die konkrete politische Umsetzung betrifft.