Textauszug:
Schon in ihrem Koalitionsvertrag hatte die schwarz-gelbe Bundesregierung angekündigt, die Möglichkeiten der Kostenerstattung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) auszuweiten. Diese Ankündigung ist nunmehr im Rahmen des GKV-Finanzierungsgesetzes (GKV-FinG) ein Stück weit umgesetzt worden. Allerdings bedeutet dies nach den Worten von Gesundheitsminister Rösler lediglich einen ersten Schritt auf dem Weg zu mehr Kostenerstattung in der GKV. Das ist Grund genug, die jetzt erfolgten Reformen auch im Hinblick auf mögliche weitere Schritte in dieser Richtung etwas näher zu betrachten.