Textauszug:
In der vergangenen Legislaturperiode hat das Parlament in Berlin die lauten Klagen der Ärzte über die Qual mit den Wirtschaftlichkeitsprüfungen erhört und die Richtgrößenprüfung abgeschafft. So könnte man aus Sicht der Politik Regelungen beschreiben, die neu beschlossen wurden. Schaut man jedoch genauer in die Details, dann hat der Gesetzgeber lediglich den Vertragspartnern auf Landesebene erlaubt, Richtgrößen durch andere Prüfarten zu ersetzen. Die zurückliegenden Prüfzeiträume, soweit noch nicht erledigt, werden ohnehin nach altem Recht abgearbeitet.