Am 1. April tritt eine Reform des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs in Kraft, die auf einem Beschluss des Bewertungsausschusses von 2012 und auf Vorgaben des Terminservice- und Versorgungsgesetzes beruht. Danach wird die sprechende Medizin aufgewertet, allerdings sind die Höherbewertungen von Beratungs- und Gesprächsleistungen insgesamt punktsummen- und ausgabenneutral. Dies hatte die Vertreterversammlung der KBV zuvor heftig kritisiert. Eine Umverteilung von Mitteln sei unter Versorgungsgesichtspunkten abzulehnen. Der KBV-Vorstand ist allerdings in Vertragsangelegenheiten nicht zwingend an Voten der Vertreterversammlung gebunden. Ein weiteres Monitum der Vertreterversammlung: Der kalkulatorische Arztlohn – ausgegangen wird von einem Oberarztgehalt von 145.000 Euro (2016) – sei als Kalkulationsgrundlage für das Honorar der niedergelassenen Ärzte nicht erreicht und müsse generell dynamisiert werden, um die Wettbewerbsfähigkeit der freiberuflichen Ärzte zu erhalten.