Die Bundesländer fordern eine engere Zusammenarbeit von Hausärzten und ambulanten Pflegediensten. Diese müsse auf der Basis von Fallbesprechungen und Qualitätszirkeln besser strukturiert werden, um die Versorgung alleinlebender und chronisch kranker Menschen zu verbessern, heißt es in einem Fortschrittsbericht der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur „sektorenübergreifenden Versorgung“. Bundesgesundheitsminister Spahn wird darin aufgefordert, noch im ersten Quartal einen Gesetzentwurf mit Vorgaben für die Kooperation zwischen Vertragsärzten und Pflegediensten vorzulegen. Ein weiterer Schwerpunkt der Kommissionsarbeit, die einem Auftrag des Koalitionsvertrages folgt, ist die Frage, inwieweit Krankenhäuser an der Sicherstellung der ambulanten Grundversorgung in ländlichen Regionen beteiligt werden können. Nach dem Bericht sollen die Länder Kliniken benennen können, die Versorgungsaufträge für ambulante Behandlungen erhalten sollen. Weitere Optionen sind, Krankenhäuser in ein ambulantes oder ambulant-stationäres Gesundheitszentrum umzuwidmen.