Die Wissenschaftliche Kommission für ein modernes Vergütungssystem, die basierend auf dem Koalitionsvertrag den Auftrag hatte, die Optionen einer Zusammenführung von EBM und GOÄ zu einem für Kassen- und Privatmedizin einheitlichen Vergütungssystem zu prüfen, hat lediglich eine partielle Harmonisierung empfohlen. Das könne beispielsweise für ein einheitliches Leistungsverzeichnis und die Bewertungsrelationen der Leistungen zueinander gelten, so die Wissenschaftler unter der Leitung des Bielefelder Gesundheitsökonomen Professor Wolfgang Greiner. Die Preise sollten dagegen für GKV und PKV getrennt vereinbart werden. Möglich seien auch gemeinsame Mindestqualitätsstandards. Bei einer einheitlichen Vergütung sehen die Wissenschaftler erhebliche finanzielle Verschiebungen insbesondere zu Lasten der technisch ausgerichteten Disziplinen. Nicht bewährt habe sich das Procedere, die GOÄ in der Regelungsform einer Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates fortzuentwickeln. Dies sei viel zu schwerfällig, um medizinische Innovationen zügig und rechtssicher in der GOÄ abzubilden. Erleichtert zeigte sich die PKV nach Vorlage des Gutachtens. Jetzt sei die Bundesregierung am Zuge, basierend auf gemeinsamen Vorschlägen der Bundesärztekammer, der PKV und der Beihilfe die GOÄ zu reformieren.