Bei der Anhörung zum Faire Kassenwahl Gesetz kurz vor der Weihnachtspause im Bundestagsgesundheitsausschuss haben Sachverständige und Verbände insbesondere das geplante Verbot, die Vergütung von Ärzten an bestimmte Diagnose zu knüpfen, kritisiert und Korrekturen gefordert. Mit dem Verbot ist intendiert, Manipulationsmöglichkeiten im Rahmen des Morbi-RSA auszuschließen. Erst jüngst ist die Barmer Ersatzkasse deshalb ins Visier des Bundesversicherungsamtes geraten. Auf der anderen Seite ist die Vergütung in Verträgen zur hausarztzentrierten Versorgung und zur besonderen Versorgung zum Teil auch an Diagnosen gebunden. Würde dies verboten, könnten die Verträge gefährdet sein, kritisieren der Hausärzteverband und die AOK Baden-Württemberg. Bei der Anhörung empfahl der Gesundheitsökonom Professor Jürgen Wasem eine Präzisierung der Vorschriften, die das legitime Ziel verfolgten, Manipulationsmöglichkeiten auszuschließen. Im Gesetz solle deshalb stehen: „Vereinbarungen, die eine Vergütung für die Vergabe bestimmter Diagnosen als Voraussetzung für die Vergütung vorsehen, sind unzulässig.“ Um aber zum Beispiel Hausarzt-Verträge zu ermöglichen, müsse ergänzt werden: „Vergütungen für Leistungen, die aus medizinischen Gründen nur für bestimmte Patientengruppen mit bestimmten Krankheiten vereinbart werden und über Leistungen der Regelversorgung hinausgehen, sind zulässig.“