Nach Auffassung des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) sind auch Daten hochwertiger Register geeignet, für erweiterte Nutzenbewertungen von neuen Arzneimitteln verwendet zu werden. Ob die derzeit bestehenden Register dazu geeignet sind, will das IQWiG allerdings nicht pauschal beantworten. In einem Report will das Institut Registerbetreibern zunächst eine Anleitung liefern, wie versorgungsnahe Datenerhebungen für die Nutzenbewertung perspektivisch verwendet werden können. Die Qualität von Routinedaten aus Abrechnungen in der GKV hält das IQWiG derzeit nicht für ausreichend. Beim Gemeinsamen Bundesausschuss sieht man dies pragmatischer und will im Einzelfall entscheiden.